Energieausweis

23.07.2014

Energieausweis mit Energieeffizienzklassen - Pflicht seit dem 1. Mai 2014

Wer eine Immobilie vermieten oder verkaufen will, braucht einen Energieausweis.
Der Energieausweis ist gesetzlich verpflichtend und muss potentiellen Käufern oder Mietern  bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Nach dem EnEV §16a ist es außerdem vorgeschrieben, Angaben zum Energieausweis bereits in der Anzeige zur jeweiligen Immobilie zu machen.

Checkliste für Immobilienanzeigen – diese Angaben werden Pflicht:

  • Art des Energieausweises
  • Endenergiebedarf/Endenergieverbrauchskennwert
  • Wesentlicher Energieträger der Heizung
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse (nur für neue Ausweise ab 01.05.2014)

Je nach Baujahr und Objektart (Wohn- oder Nichtwohngebäude) ist entweder ein Energieverbrauchsausweis oder ein Energiebedarfsausweis Pflicht.

Es gibt 2 Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Sie sind 10 Jahre gültig.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis weist die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes aus. Hierzu zählen die Heizung und Warmwasserbereitung. Beides wird in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben.  
Nach jetzigem Stand werden die Ergebnisse im Wesentlichen in Form einer Farbskala zwischen grün und rot dargestellt.

Wir erstellen Ihnen in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer Immobilie einen für Sie kostenlosen Verbrauchs-Energieausweis.

Ihren Verbrauchs-Energieausweis erhalten Sie sehr schnell. Je nach momentaner Lage der Aufträge bekommen se Ihr Dokument innerhalb von 1 bis 3 Werktagen zu.

Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis basiert hingegen auf einer komplizierten und ausführlichen Analyse des Gebäudes. Das Verfahren für die Berechnung des theoretischen Energiebedarfs eines Gebäudes ist aufwendig.
Für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 01.11.1977 erbaut und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden, ist der teurere bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht.
Beurteilt werden von Gutachtern ausschließlich bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung.
Der Bedarfsausweis enthält genaue Vorschläge zur energetischen Sanierung des Hauses und somit für den Eigentümer zusätzlich nützlich sind.

Wir erstellen Ihnen in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer Immobilie einen für Sie kostengünstigen Bedarfs-Energieausweis.

Einführung von Bußgeldern
Eigentümern, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro!

Energieeffizienzklasse
Der Energieverbrauchskennwert wird in Form einer Farbskala nach jetzigem Stand dargestellt.
Bei Energieausweisen, die vor dem 01.05.2014 ausgestellt wurden besteht keine Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse.

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