Aktuelle Lage wegen des Coronavirus

29.10.2020

Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen Antworten um unverbindliche Angaben handelt und eine Haftung ausgeschlossen ist.

Imobilienkauf/-Verkauf während der Corona-Pandemie

Auch in diesen schwierigen Zeiten möchten wir unsere Kunden weiterhin bestmöglich bei dem Verkauf, bei der Suche und dem Kauf einer Immobilie unterstützen.

Es zeigt sich, dass es in der aktuellen Situation umso wichtiger ist, die einzelnen Schritte in der Vermietung und im Verkaufsprozess zu digitalisieren.
Der Austausch von Unterlagen und Dokumenten lässt sich bereits weitgehend digital und damit einfach und sicher erledigen.

Dürfen Makler weiterhin Besichtigungen durchführen?

Grundsätzlich ist die Durchführung von Einzelbesichtigungen weiterhin gestattet, soweit diese erforderlich sind. Dabei sollte auf den Gesundheitszustand der teilnehmenden Personen sowie auf die Einhaltung geltender Hygienestandards und wirksamer Schutzmaßnahmen (Mindestabstand 1,5 m - besser 2 m - zur anderen Person, etc.) geachtet werden. Die Desinfektion von Kontaktgriffen und -flächen und das offen lassen von Innentüren wird ebenfalls empfohlen. Als Alternative zur persönlichen Besichtigung sind virtuelle Besichtigungstermine, 360-Grad-Touren oder aufgenommene Video-Touren empfehlenswert, um das gesundheitliche Risiko zu minimieren.

 

Dürfen Makler und Interessenten sich physisch treffen?

Ja, das ist möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass abhängig vom jeweiligen Bundesland, persönliche Treffen im Maklerbüro in bestimmten Bundesländern (derzeit Bayern, Saarland, Sachsen) bereits untersagt sein können. Generell gilt bundesweit, dass die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein nötiges Minimum zu reduzieren sind. Daher sollten nur dann persönliche Termine wahrgenommen werden, wenn sie notwendig sind. Dabei sind die bereits beschriebenen Verhaltensregeln zu beachten.

 

Dürfen der Eigentümer/die Eigentümer-Familie und der Makler gleichzeitig in der Wohnung sein?

Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings gilt auch hier, Ansammlungen von Menschen möglichst zu vermeiden und aus Rücksicht auf alle Beteiligten Rücksprache zu halten. Die Umstände sollten für die Eigentümer zumutbar sein und die Entscheidung ist von den Einzelfallumständen (Größe der anwesenden Eigentümerfamilie, gesundheitlicher Zustand der anwesenden Personen, etc.) abhängig zu machen. Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind bei gefährdeten Personen (Personen ab 60 Jahren, Personen mit einer chronischen Lungenerkrankung, etc.) geboten. Ggf. sollte bei solchen Personengruppen ganz von einem Besichtigungstermin abgesehen werden. Jedenfalls sind aber die bekannten Verhaltensregeln (1,5 m Abstand, kein Körperkontakt, etc.) zu beachten und die Besichtigungstermine so kurz wie möglich zu halten.


Darf ich noch zum Notar, um den Kaufvertrag zu unterschreiben?

Ja, wenn das Notariat weiter geöffnet hat, können auch Beurkundungstermine stattfinden. Vorsichtsmaßnahmen wie Abstandsregeln und Hygiene müssen dabei natürlich streng eingehalten werden. Viele Notare informieren derzeit auf ihren Internetseiten, wie sie die Situation in ihrer Kanzlei handhaben.

 

Dürfen Makler noch zu einer Immobilie fahren und von dort Video-Besichtigungen durchführen?

Ja, Makler dürfen weiterhin ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen, wozu die Aufnahme von Fotos/Videos gehört. Die Regelung zur Beschränkung des sozialen Kontaktes gilt auch hier.

(Quelle_immoscout24)

Wer plant, eine Wohnung oder ein Haus zu verkaufen oder kaufen, steht jetzt vor vielen Fragen: Wie entwickeln sich die Immobilienpreise? Sind Besichtigungen noch möglich? Welche Zinsbindung ist jetzt sinnvoll?


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